Häufig gestellte Fragen

Ich bin HeilpraktikeranwärterIn, kann ich trotzdem eine Aus-/Weiterbildung bei euch machen?

Ja, sehr gerne! Auch als HeilpraktikeranwärterIn kannst du eine Ausbildung an der Frauengeflüster Akademie belegen. Dank unseres 5-Jahres-Zugriffs hast du genügend Zeit und Puffer, um die Inhalte neben deiner Vorbereitung auf die Heilpraktiker-Prüfung in Ruhe durchzuarbeiten.

Wenn du deine Prüfung innerhalb dieser Zeit bestehst, kannst du bei Bedarf sogar nochmal an den Live-Terminen teilnehmen oder die Aufzeichnungen ansehen. 

Wichtig: Schließt du die Ausbildung vor deiner bestandenen HP-Prüfung ab, darfst du das Gelernte zunächst nur im beratenden Kontext anwenden. Eine therapeutische Begleitung ist erst nach bestandener Heilpraktiker-Prüfung erlaubt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um therapieren zu dürfen?

In Deutschland gilt: Um PatientInnen eigenständig therapieren zu dürfen, musst du entweder als ÄrztIn approbiert haben oder die HeilpraktikerInnen-Prüfung erfolgreich abgelegt haben.

Befindest du dich noch im Medizinstudium oder in der Facharztausbildung, kannst du diesen Weg später über deine ärztliche Approbation gehen. Falls nicht, wäre eine HeilpraktikerInnen-Ausbildung eine gute Möglichkeit, um anschließend die HeilpraktikerInnen-Prüfung abzulegen.
Wir empfehlen hier gerne die Nova-Medica HP-Akademie von „Natürlich Elli“novamedica-hpakademie.de

Unser Tipp: Plane genügend Zeit für eine fundierte Ausbildung ein. Es geht nicht darum, die Prüfung „schnell schnell“ zu bestehen, sondern um echtes Wissen und Verständnis. Eine solide Grundlage ist der Schlüssel, damit du später nicht nur die Prüfung meisterst, sondern auch deine PatientInnen kompetent und sicher begleiten kannst.

Reicht eine Frauengeflüster Ausbildung aus, um therapieren zu dürfen?

Das ist eine der häufigsten Fragen – und hier gibt es leider viel Unsicherheit. In Deutschland gilt: Nur ÄrztInnen oder HeilpraktikerInnen dürfen eigenständig therapieren.

Andere therapeutische Berufsgruppen (PhysiotherapeutInnen, ErgotherapeutInnen, etc.) dürfen auf Anweisung bzw. Überweisung eines Arztes ebenfalls eine Therapie durchführen.
Wenn du weder HeilpraktikerIn noch ÄrztIn bist, darfst du also nicht eigenmächtig therapeutisch tätig werden.

Kann ich auch als Coach oder Laie an den Aus-/Weiterbildung teilnehmen?

Unsere Ausbildungen sind in erster Linie für HeilpraktikerInnen & ganzheitliche Mediziner konzipiert, um deren therapeutischen Werkzeugkasten zu erweitern. Das bedeutet: An vielen Stellen wird medizinisches Basiswissen vorausgesetzt, weshalb diese Ausbildungen nur für medizinische Fachberufe geeignet sind. 

In unseren Ausbildungen wird zudem therapeutisches Wissen vermittelt, das in einer reinen Coaching- oder Beratungspraxis nicht angewendet werden darf. 

Wenn du als Coach oder BeraterIn arbeitest, eignen sich unsere Ausbildung in Ganzheitlicher Ernährungsberatung → mehr erfahren

Ich bin Angehörige eines medizinischen Fachberufs (wie ApothekerInnen, PTA, Hebammen, Doulas, MFA, etc.) – darf ich an euren Aus-/Weiterbildung teilnehmen?

Wenn du aus einem medizinischen oder heilkundlichen Beruf kommst, kannst du unter Vorbehalt an unseren Ausbildungen teilnehmen. Wichtig ist nämlich: Deine berufliche Tätigkeit bleibt im Rahmen deines Berufsbildes – die Teilnahme an unseren Kursen erweitert keine gesetzlich geregelten Heilbefugnisse.

Das heißt konkret:
Du darfst dich nach der Ausbildung z. B. als Coach oder Beraterin selbstständig machen, aber keine Therapie im heilkundlichen Sinne durchführen, es sei denn, du hast dafür bereits die entsprechende Qualifikation (z. B. Heilpraktikerin oder Ärztin). 

Bitte beachte dabei jedoch auch, dass unsere Ausbildungen therapeutisch orientiert sind und somit in erster Linie Therapiemöglichkeiten besprochen werden und Coaching nur am Rande vorkommt.

Du bist (noch) keine HeilpraktikerIn oder ÄrztIn?

Solange du keine HeilpraktikerIn oder ÄrztIn bist, zählst du in Deutschland rechtlich als Coach oder Beraterin, wenn du im Gesundheitsbereich (außerhalb deines Berufsbildes) arbeitest.

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