Mal ganz unter uns: Kennst du diesen einen Gedanken, der bei dir immer mal wieder anklopft? Der von deinem eigenen Online-Kurs. Dein Wissen, schön verpackt, orts- und zeitunabhängig, ein zweites Standbein neben der Praxis. Und jedes Mal, wenn du kurz davor bist, loszulegen, kommt dieser eine Gedanke hinterher: „Aber der ganze bürokratische Kram…“ Und zack, landet die Idee wieder in der Schublade.Genau deshalb müssen wir dir kurz was erzählen, denn bei diesem bürokratischen Kram tut sich gerade richtig was.
Worum geht’s?
Es gibt in Deutschland das Fernunterrichtsschutzgesetz, kurz FernUSG. Klingt sperrig, ist es auch.
Das Gesetz ist so alt, dass Fernunterricht damals hieß: Lernunterlagen kommen per Post. Trotzdem fallen heute jede Menge bezahlte Online-Kurse darunter, vor allem, wenn du Inhalte als Aufzeichnung bereitstellst und irgendeine Form von Lernkontrolle dabei ist. Lernkontrolle meint dabei auch, wenn Fragen gestellt werden können 🫠
Und das Blöde daran: Für solche Kurse brauchst du aktuell eine staatliche Zulassung über die sogenannte ZFU. Kostet Zeit, kostet Geld, kostet Nerven. Durch ein paar Urteile in den letzten Monaten wurde außerdem klar, dass das nicht nur Angebote an Privatpersonen betrifft, sondern auch im geschäftlichen Bereich greifen kann.
Und jetzt kommt das Schöne
Das Bildungsministerium hat einen Entwurf auf den Tisch gelegt, mit dem dieses ganze Gesetz komplett abgeschafft werden soll. Die Zulassungspflicht über die ZFU wäre damit Geschichte.
Der Plan sieht vor, dass die Zulassungspflicht ab dem 1. Juli 2027 wegfällt und das Gesetz zum 30. Juni 2028 endgültig ausläuft.Übersetzt heißt das für dich, falls du mit einem eigenen digitalen Kurs liebäugelst: eine der größten Hürden könnte einfach wegbrechen. Und ganz ehrlich, darüber haben wir uns gefreut wie ein Keks.
Bevor du loslegst, ein ehrliches Wort.
So schön das klingt, wir wollen dich nicht auf eine falsche Fährte schicken. Entschieden ist nämlich noch gar nichts.
Es liegt bisher nur ein Entwurf vor, der den ganzen Gesetzgebungsprozess erst noch durchlaufen muss. Bis dahin gilt weiter die aktuelle Rechtslage, mit allem Drum und Dran.Wenn du also gerade an deinem Kurs bastelst, plane bitte weiter nach den geltenden Regeln und hol dir im Zweifel jemanden mit juristischem Blick dazu. Sobald sich wirklich was tut, bekommst du es von uns natürlich sofort.
Wir bleiben für dich dran. Versprochen.
Dieser Beitrag ist als Info gedacht und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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