Elterngeld

Elterngeld – Grundlagen & Überblick

Elterngeld soll den Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes teilweise ausgleichen, wenn Erwerbsarbeit ganz oder teilweise reduziert wird.

Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine staatliche Leistung und orientiert sich am Einkommen vor der Geburt. Es wird für einen begrenzten Zeitraum gezahlt und ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens.

Basiselterngeld & ElterngeldPlus – einfach erklärt

Basiselterngeld

  • Höherer Monatsbetrag
  • Bezugsdauer: bis zu 12 Monate (mit Partnermonaten bis zu 14)
  • Zusätzliches Einkommen/Gewinn wird angerechnet (Elterngeld sinkt)

ElterngeldPlus

  • Monatsbetrag = 50 % vom Basiselterngeld
  • Ein Monat Basiselterngeld = zwei Monate ElterngeldPlus
  • Du darfst bis zu 50 % vom Basiselterngeld dazuverdienen
  • Alles darüber wird angerechnet/abgezogen (Elterngeld sinkt)

Wichtig: Für Selbstständige zählt dabei der Gewinn nach Abzug laufender Kosten.

Wie viel Elterngeld gibt es?

  • Ca. 65–67 % des vorherigen Nettoeinkommens
  • Mindestens: 300 €
  • Maximal: 1.800 € (Basiselterngeld)
  • ElterngeldPlus: 50 % vom Basiselterngeld

Woran orientiert sich die Berechnung?

Angestellte

  • Maßgeblich sind in der Regel die 12 Monate bis zur Geburt (vereinfacht)
  • Es wird das durchschnittliche Einkommen aus diesem Zeitraum betrachtet

Selbstständige & Mischform (angestellt + selbstständig)

  • Maßgeblich ist in der Regel das Geschäftsjahr/Kalenderjahr vor der Geburt (vereinfacht)
  • Entscheidend ist der Gewinn nach Abzug laufender Kosten

Elterngeld bei Angestellten – Weiterarbeit

  • Basiselterngeld: Mehrverdienst wird angerechnet
  • ElterngeldPlus: Du erhältst 50 % und darfst bis zu 50 % dazuverdienen – alles darüber wird abgezogen

Elterngeld für Selbstständige – Weiterarbeit

Entscheidend ist der Gewinn nach Abzug der laufenden Kosten.

Basiselterngeld

  • Weiterarbeit nur zur Deckung laufender Kosten
  • Mehrgewinn wird vom Elterngeld abgezogen

ElterngeldPlus

  • 50 % vom Basiselterngeld
  • Du darfst bis zu 50 % Gewinn dazuverdienen
  • Mehrgewinn wird vom Elterngeld abgezogen

Mischform: angestellt & selbstständig

In der Mischform werden Angestellten-Einkommen und selbstständiger Gewinn gemeinsam betrachtet. Für den selbstständigen Teil zählt der Gewinn nach laufenden Kosten.

  • Basiselterngeld: Mehrverdienst wird angerechnet
  • ElterngeldPlus: 50 % + bis zu 50 % dazuverdienen – darüber wird abgezogen

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Elterngeldberatung. Regelungen können sich ändern und werden je nach Situation unterschiedlich angewendet. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an deine zuständige Elterngeldstelle oder eine qualifizierte Beratungsstelle.

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